Der Paragraf 219a erschwert die öffentliche und medizinische Aufklärung und Debatte über Schwangerschaftsabbrüche. Dieser Paragraf führt dazu, dass immer weniger Ärzt*innen bereit sind, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen. Anfeindungen, Drohungen und Anzeigen von radikalen Abtreibungsgegner*innen nehmen zu, sowohl gegen Ärzt*innen als auch gegen Hilfesuchende. Dabei führen die Anzeigen häufig zu keiner Verurteilung – trotzdem bleibt die Angst vor Stigmatisierung und Kriminalisierung.
Wir fordern die Streichung des Paragrafen 219a, damit die ohnehin schon schwierige Entscheidung zu einem Schwangerschaftsabbruch nicht von Angst und Gewalt geprägt ist, sondern von Sicherheit und Akzeptanz.
Frauengruppe im Trotz Allem