„Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge können nicht abgeschoben werden und bekommen in Deutschland besondere Betreuung. Doch für die Einschätzung des Alters gibt es verschiedene Methoden. Die Jugendämter schätzen die Reife nach eingängigen Gesprächen. In anderen Städten wird außerdem eine medizinische Untersuchung verlangt. Doch diese Methode ist stark umstritten.“ (Süddeutsche Zeitung, 14. Dezember 2014)
Das Thema der Altersfestsetzung im Zuge des Asylverfahrens ist stark umstritten. Ärztekammern und Menschenrechtsverbände prangern vor allem die medizinischen Methoden zur Festsetzung als unwissenschaftlich und unmoralisch an. Auf der anderen Seite werden die entsprechenden Gutachten jedoch immer beliebter und zum größten Teilen in und durch Universitätskliniken ausgestellt. Wie passt das zusammen und was steckt dahinter? Diesen Fragen wollen wir im Vortrag und bei der anschließenden Fragerunde auf den Grund gehen.
Mi. 25. November 2015, 19:00 Uhr